Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.